Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Industrie Hydraulik Jasinski (IHJ) für den Handel und die Reparatur

(Stand: 01.10.2013)

1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von IHJ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit widersprochen.

1.2  Die Angebote sind freibleibend. Sämtliche Angebotsunterlagen (inkl. Zeichnungen und Kostenvoranschlägen etc.) sind Eigentum von IHJ und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3  Wirksame Verträge kommen erst dann zustande, wenn IHJ die Bestellung bestätigt hat. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Für Art und Umfang der Lieferung/Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung durch IHJ maßgebend.

              1.4  Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Fabrik des Lieferanten. Hierzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1  Fristen für Lieferungen/Leistungen beginnen frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von IHJ und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2  Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von IHJ liegen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, etc., auch bei Lieferanten von IHJ) verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

              3.3  Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.

4. Gefahrenübergang, Abnahme

4.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder spätestens zwecks Versendung das Lager von IHJ oder des Herstellerwerkes verlassen hat.

4.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel  aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte in Empfang zu nehmen.

4.3 Transportschäden gehen zu Lasten des Empfängers. Sie sind bei Ankunft der Sendung festzustellen und vom Empfänger beim Transporteur geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1  IHJ behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die IHJ aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für IHJ dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Kunden um mehr als 30 %, so ist IHJ auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl (IHJ) verpflichtet.

5.2  Der Kunde darf das Vorbehaltsgut nicht veräußern, belasten, verpfänden, be- oder verarbeiten, sicherungsübereignen, vermieten etc.. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an IHJ ab, welche die Abtretung annimmt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für IHJ als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für IHJ. Bei Zugriff Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von IHJ hinzuweisen und IHJ  unverzüglich zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei jeder Gefahr für die Rechte von IHJ ist dieser befugt, ohne weiteres die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden abzuholen und sicherzustellen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde IHJ bzw. den von IHJ beauftragten Dritten Zutrittsrecht zu den Lagerorten.

 

6. Zahlung

Die angegebenen Preise von IHJ sind Endpreise und enthalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert angegeben

6.1.1  Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

      · Vorauskasse per Überweisung

      · Nachnahme

      · Rechnung (nur für Stammkunden sowie Behörden)

6.1.2 Wird für den jeweiligen Artikel zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

      · Vorauskasse per Überweisung

6.1.3        Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die IHJ nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch   Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

6.1.4        Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

6.1.5        Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 (zehn als ausgeschriebenes Wort) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsart Lieferung auf Rechnung setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Creditreform voraus. Wenn dem Kunden nach Prüfung der Bonität die Lieferung auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Bestellung.

6.2          Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer  schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Eingehende Zahlungen werden nach Wahl von IHJ auf die Forderungen (in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache) verrechnet, soweit der Kunde keine eigene Zahlungsbestimmung getroffen hat.

6.3          Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn IHJ nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist IHJ berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

6.4          Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Soweit eine Mahnung durch IHJ vor Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst dies bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.

6.5          Bei Teilzahlungsvereinbarung wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist.

6.6          Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von jeweils EUR 10,00 zu ersetzen.

6.7          Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von IHJ bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

 

7. Gewährleistung, Haftung

          7.1           Beanstandungen sind von Unternehmern stets schriftlich und unverzüglich zu erheben, solche wegen offensichtlicher Mängel binnen acht Tagen, bei Reparaturarbeiten binnen drei Tagen nach Auslieferung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7.2           Bei mangelhafter Lieferung/Leistung kann der Kunde Nachbesserung oder, sofern eine solche nicht genügt, unmöglich oder unzumutbar ist, Ersatzlieferung durch IHJ verlangen. Schlägt die (notfalls mehrfache) Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder lässt IHJ eine hierfür schriftlich angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

7.3           Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von IHJ oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen, dieser sonst unsachgemäß behandelt, liegt normale Abnutzung vor oder ist bei einer laufenden Reparatur der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Zustimmung von IHJ am Vertragsgegenstand tätig geworden, so entfällt jede Gewährleistung.

7.4           Bei neuen Liefergegenständen gilt hinsichtlich der Sachmängelansprüche des Kunden als Unternehmer eine Verjährungsfrist von 12 Monaten Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder IHJ seine Abwesenheit garantiert hat. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 474 ff. BGB.

7.5           Gebrauchte Liefergegenstände werden an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 474 ff. BGB. In diesem Fall gilt für den Verbraucher eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten.

7.6          Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere bei Mangelfolgeschäden, bestehen nur, soweit IHJ ein grobes Verschulden trifft,
                - bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
                - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens
                - in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
                - beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern,
                - bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.

7.7           Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

7.8           Erklärungen über die Beschaffenheit einer Sache stellen in keinem Fall eine Garantie dar.

 

8. Zusatzbedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Baumaschinen und Baugeräten etc.

             8.1 Mit der Einleitung des Reparaturauftrages an IHJ ist zugleich die Erlaubnis des Kunden zu Probefahrten und Probeeinsätzen erteilt.

             8.2 Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Andernfalls kann ein Kostenvoranschlag ohne weiteres bis zu 20 % überschritten werden, wenn dies für die   Durchführung der Arbeiten erforderlich ist. Bei Überschreitungen von mehr als 20 % erfolgt die Benachrichtigung des Kunden. Widerspricht der Kunde der Überschreitung, so erhält IHJ jedenfalls sämtliche Aufwendungen sowie einen angemessenen Gewinnanteil ersetzt.

             8.3   Reparaturfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Auftragserweiterung verlängert sie sich angemessen.

             8.4   Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald IHJ ihm die Fertigstellung der Arbeit mitgeteilt hat. Rechnungsstellung gilt als Mitteilung. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand binnen drei   Tagen abzunehmen, andernfalls lagert IHJ den Vertragsgegenstand gegen Berechnung der Lagerkosten und auf Gefahr des Kunden ein.

            8.5  Das Eigentum an eingebauten Aggregaten, Ersatz- und Zubehörteilen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden gemäß Ziffer 5 bei IHJ. Bis dahin hat IHJ auch ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem reparierten Gegenstand. Das Pfandrecht von IHJ besteht auch wegen Forderungen von IHJ aus früher durchgeführten Arbeiten sowie sonstigen Forderungen von IHJ gegenüber dem Kunden. IHJ ist berechtigt, bei Verzug des Auftraggebers und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Pfandverkaufsandrohung den Auftragsgegenstand freihändig zu verkaufen oder sonst zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen

             8.6  Die durch die erfolgte Reparatur freiwerdenden Altteile werden von IHJ, sofern die Reparatur in den Werkstätten von IHJ erfolgt, verschrottet. Sollte der Kunde anderweitig über die Altteile verfügen wollen, muss er IHJ dies unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen.

             8.7  Hinsichtlich der Haftung von IHJ für den Auftragsgegenstand bei erteiltem Reparaturauftrag gilt Ziffer 7.6 dieser AGB entsprechend.

             8.8  Für Ansprüche des Kunden bei mangelhafter Reparatur gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, sofern der Mangel nichtn arglistig verschwiegen wurde oder IHJ seine Abwesenheit garantiert hat. Dies gilt nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.

 

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

              9.1  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IHJ und seinen Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von IHJ, also Hadamar.

9.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Limburg an der Lahn. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweisen sollte.